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   BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00   

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https://dejure.org/2001,4440
BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00 (https://dejure.org/2001,4440)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00 (https://dejure.org/2001,4440)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 2 BvR 2290/00 (https://dejure.org/2001,4440)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Verletzung der Hinweispflicht - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Darlegung der Verletzung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 92; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 265; BVerfGG § 92
    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).

    Zwar enthält dieses allgemeine Prozessgrundrecht keine ins Einzelne gehenden Gebote und Verbote (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur Erfolg haben, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder zu einer anderen rechtlichen Würdigung veranlasst hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ).

    Daher ist der aus § 92 BVerfGG folgenden Substantiierungspflicht nur genügt, wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch schützt aber das Vertrauen des Beschuldigten, dass das Gericht sich nicht widersprüchlich verhält (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 78, 123 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), da sie keine Aussicht auf Erfolg hat (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Die Rüge der Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf ein faires und rechtsstaatliches Strafverfahren, das zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt (vgl. BVerfGE 101, 397 ), ist unbegründet.
  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Hinweispflicht (Sicherungsverwahrung)

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00 -,.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch schützt aber das Vertrauen des Beschuldigten, dass das Gericht sich nicht widersprüchlich verhält (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 78, 123 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 547/06

    Umfang des rechtsstaatlich gewährten Rechts auf ein faires Verfahren ;

    Das Recht auf ein faires Verfahren schützt das Vertrauen des Angeklagten darauf, dass sich das Gericht nicht widersprüchlich verhält (vgl. BVerfGE 78, 123 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 2290/00 -, juris).
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